Dienstleistungsvertrag

1. Definitionen

Verbundene Unternehmen”bedeutet jedes Unternehmen, das von jeder Partei beherrscht, kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.

“Anwendung”bezeichnet eine mobile Anwendung, die mit dem Dienst verbunden ist (und einen Teil des Dienstes darstellt).

“Vertrauliche Informationen”sind die in Abschnitt 15 definierten Informationen.

“Kunde”bezeichnet die juristische Person, die den Dienst gemäß dieser Vereinbarung abonniert hat.

“Kundendaten”bezeichnet die Daten, die der Kunde (oder ggf. eine andere Partei) dem Dienst zur Verfügung stellt, verarbeitet, speichert oder an diesen übermittelt.

“Data Controller”bezeichnet die Person oder Organisation, die das Recht hat, Entscheidungen über die Zwecke und Methoden der Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen.

“Datenverarbeiter”bezeichnet die Person oder Organisation, die vom Datenverantwortlichen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ermächtigt wurde.

“Datenschutzgesetz”bezeichnet alle Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten oder diese regeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (die “DSGVO”), ergänzende Gesetze und Verordnungen zur DSGVO sowie Vorschriften, Verordnungen und verbindliche Beschlüsse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden

“Dokumentation”bezeichnet die von In4mo von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellten Servicebeschreibungen von In4mo

Fehler”bezeichnet einen Programmierfehler, einen Logikfehler oder einen Defekt innerhalb des Dienstes, der dazu führt, dass der Dienst nicht korrekt oder in anderer Weise nicht in wesentlicher Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert.

“Ereignis höherer Gewalt”bezeichnet die in Abschnitt 16 definierten Umstände

“Rechte an geistigem Eigentum”bedeutet Urheberrechte und andere ähnliche Rechte und verwandte Rechte (einschließlich Datenbank- und Katalogrechte), Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Daten und jede andere Form von eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechten an geistigem Eigentum sowie alle Anträge auf eines der vorgenannten Rechte

“Partei”bezeichnet den Kunden oder In4mo (gemeinsam die “Parteien”)

“Personenbezogene Daten”sind Informationen, die eine Person spezifisch identifizieren oder die mit Informationen verknüpft sind, die eine bestimmte Person identifizieren

“Geplante Ausfallzeit”bezeichnet den in Abschnitt 5 definierten Zeitraum

“Service”bezeichnet die webbasierte Portallösung von In4mo für den Zugang zu den Webdiensten von In4mo, allgemein als Contractor Lite bezeichnet. Der Service umfasst die Anwendung.

“Abonnement”bezeichnet die vom Kunden aufgegebene und von In4mo akzeptierte Abonnementbestellung. Die Laufzeit des Abonnements beträgt 12 Kalendermonate

“Gebiet”bezeichnet das in der Zeichnung angegebene geografische Gebiet

“Nutzer” bedeutet Mitarbeiter des Kunden, die den Service nutzen.

“Arbeitszeit”bedeutet zwischen 08:00 und 16:00 Uhr Ortszeit an normalen Arbeitstagen.

2. ZUGANG ZUM SERVICE

2.1

Mit dem Abonnement des Dienstes durch den Kunden gewährt In4mo dem Kunden, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und aller anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften und vorbehaltlich der Zahlung aller in dieser Vereinbarung oder in der jeweils gültigen Preisliste von In4mo festgelegten Gebühren, ein begrenztes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, den Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung des Dienstes zu gestatten, so wie er von In4mo von Zeit zu Zeit mit den in dem Abonnement festgelegten Parametern zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde darf den Service ausschließlich für seine internen Geschäftsabläufe im Gebiet nutzen.

2.2

Der Kunde erhält auf der Grundlage dieses Vertrags keine Rechte, den Service oder Teile davon zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, auf den Quellcode zuzugreifen oder zu übertragen, abzutreten, unterzulizenzieren oder zu vertreiben.

2.3

Alle Rechte an geistigem Eigentum in und an dem Dienst sind und bleiben jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von In4mo und seinen Lizenzgebern. Der Kunde erkennt an, dass In4mo im Rahmen der Vereinbarung keine seiner geistigen Eigentumsrechte oder die geistigen Eigentumsrechte Dritter auf den Kunden überträgt. Alle Rechte, die dem Kunden in diesem Abschnitt 2 nicht ausdrücklich gewährt werden, verbleiben bei In4mo.

3. Technische Anforderungen

Der Kunde ist verantwortlich für den Erwerb von sämtlicher Netzwerk- und Telekommunikationsverbindungen und alle technischen Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benutzergeräte) erforderlich für die Nutzung des Dienstes. Die technischen Anforderungen an die Systeme des Kunden können von In4mo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.

4. Aktivierung

4.1


Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde
verantwortlich für
die Aktivierung des Dienstes
in Übereinstimmung mit
der Dokumentation und anderen Anweisungen, die von
i
n4mo.


4.2


Wenn der Kunde bereits
betreibt
in den Portalen der Versicherungsgesellschaften mit
i
n4mo’s Lösungen verwendet, ist der Kunde
verantwortlich für
die Benutzer- und Bürodefinitionen in den jeweiligen Portalen dieser Versicherungsgesellschaften zu konfigurieren und abzugleichen, bevor er den Service nutzt.


5. Verfügbarkeit

5.1

in4mo unternimmt angemessene Anstrengungen, um bereitzustellen. den Service auf einer kontinuierlichen Basis. Allerdings, in4mo übernimmt keine garantiert die ständige Verfügbarkeit des Dienstes und ist nicht verpflichtet, den Kunden für eventuelle Ausfallzeiten des Dienstes zu entschädigen.

5.2

in4mo hat das Recht, die Bereitstellung des Dienstes vorübergehend für Wartungsarbeiten am Dienst zu unterbrechen (“Geplante Ausfallzeit”). In4mo ist bestrebt, den Kunden im Voraus über geplante Ausfallzeiten zu informieren und Unterbrechungen so einzuschränken und zu planen, dass sie die Aktivitäten des Kunden so wenig wie möglich stören.

6. Änderungen am Service

6.1

in4mo kann von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen, ändern. und den Dienst und/oder die Anwendung zu aktualisieren, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die Funktionalität des Dienstes und/oder der Anwendung nicht wesentlich verändern. Wenn Aktualisierungen und Änderungen erhebliche technische Änderungen an den Geräten und der Betriebsumgebung des Kunden erfordern, in4mo informiert den Kunden einen (1) Monat im Voraus über die neuen Spezifikationen und andere technische Änderungen, die vom Kunden umgesetzt werden müssen.

6.2

Der Kunde ist ist verantwortlich für alle Kosten im Zusammenhang mit solchen Änderungen an der Ausrüstung und/oder der Betriebsumgebung.

7. Unterstützung und Wartung

7.1

in4mo stellt dem Kunden während der Arbeitszeiten die folgenden Support- und Wartungsdienste zur Verfügung:

  1. Dienste zur Fehlerkorrektur.
  2. Technische Unterstützung per E-Mail.

7.2


Der gesamte E-Mail-Support wird auf Norwegisch/Schwedisch angeboten, aber unter Umständen
Umständen,
kann es jedoch notwendig sein, ihn auf Englisch zu leisten.


7.3

Für die Bereitstellung von Support- und Wartungsdiensten gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Wenn der Kunde einen Fehler im Dienst feststellt und den Fehler beheben lassen möchte, muss der Kunde in4mo schriftlich über den Fehler informieren und In4mo einen Fehlerbericht über den Dienst oder per E-Mail zukommen lassen.
  2. in4mo wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Fehler unverzüglich zu korrigieren. Dies kann die Bereitstellung von Umgehungslösungen oder das Ergreifen anderer Maßnahmen oder Verfahren beinhalten oder dem Kunden die notwendigen Anweisungen zur Behebung des Fehlers geben. in4mo kann auch beschließen, den Fehler im Zusammenhang mit einer Aktualisierung des Dienstes zu beheben. Alle Maßnahmen, die von in4mo zur Behebung eines Fehlers ergriffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umgehungslösungen, dürfen nicht zu einer Verschlechterung des Dienstes oder der Nutzbarkeit des Dienstes führen oder dem Kunden einen unzumutbaren Schaden zufügen.
  3. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Fehler nicht durch die Support- und Wartungsleistungen abgedeckt ist (z.B. Fehler aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung des Dienstes), hat in4mo Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Durchführung der Fehlerdiagnose.

7.4

Um jeden Zweifel auszuschließen, in4mo gibt keine Zusicherung oder Garantie, dass alle Fehler behoben werden oder dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben werden Zeitspanne.

8. Kundenverpflichtungen

8.1

Der Kunde muss einhalten alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung des Dienstes. Der Kunde darf insbesondere nicht speichern, verbreiten oder Senden über den Service keine Kundendaten, die rechtswidrig sind, gegen die Gesetze verstoßen oder illegale Aktivitäten fördern. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass seine Benutzer einhalten diese Verpflichtungen.

8.2

Der Kunde ist ist verantwortlich für die Pflege von die Geheimhaltung und Sicherheit der IDs und Passwörter der Benutzer. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, Transaktionen und sonstigen Vorgänge, die über den Dienst unter Verwendung der von In4mo bereitgestellten Benutzer-IDs und Passwörter durchgeführt werden.

9. Gebühren und Zahlungen

9.1

Der Kunde zahlt an In4mo die im Abonnement und in den Zahlungsanweisungen festgelegten Gebühren Darin. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, werden die Gebühren monatlich auf der Grundlage der Anzahl der in diesem Zeitraum aktiven Benutzerkonten in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt fünfzehn (15) Tage netto ab dem Rechnungsdatum. Verspätete Zahlung Die Zinsen für fällige, aber nicht bezahlte Beträge betragen 10% pro Jahr.

9.2

Alle Gebühren und Preise sind angegeben ohne Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer (VAT), Verkaufs- oder Nutzungssteuern und alle anderen anwendbaren Steuern, Zölle oder Abgaben. Der Kunde haftet für alle Steuern und Abgaben, die auf das Abonnement oder die Nutzung des Dienstes erhoben werden können. Alle Gebühren und Preise sind in Euro zu zahlen, falls nicht ausdrücklich angegeben. angegeben anders angegeben.

9.3

in4mo hat das Recht, die Gebühren zu Beginn eines jeden Jahres um bis zu 3% anzupassen.

9.4

in4mo kann von Zeit zu Zeit von Zeit zu Zeit neue zusätzliche optionale Module und Dienstleistungen, die separat berechnet werden. Es steht dem Kunden frei, solche zusätzlichen optionalen Module oder Dienstleistungen zu erwerben.

Derzeit verfügbare Module und Dienste umfassen




– Arbeitszeitberichtsmodul, für das eine zusätzliche Gebühr pro Benutzer anfällt



– Short Messaging Services (SMS) Kommunikationsmodul, für das eine zusätzliche Gebühr pro gesendeter SMS anfällt

– eine breite Palette von Schulungen über in4mo solutions




Die übrigen Module und Dienste, die nicht durch die wiederkehrenden Gebühren abgedeckt sind, werden vom Anbieter gemäß den “in4mo Standard Servicegebühren” gesondert berechnet und in Rechnung gestellt.
Die “In4mo Standard Servicegebühren” können von Zeit zu Zeit geändert werden. Eine Kopie der geltenden “in4mo Standard Servicegebühren” ist für den Kunden auf Anfrage bei in4mo erhältlich.

10. Beratungstätigkeit

in4mo kann dem Kunden, je nach Verfügbarkeit, nach gesonderter Vereinbarung zwischen den Parteien Prozessberatung anbieten.

11. Kundendaten

11.1


Der Kunde ist Inhaber aller Rechte,
Titel
und Interessen an und in
allen
eigenen Kundendaten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität,
Genauigkeit
und Qualität dieser Kundendaten.


11.2

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der relevante Teil der Kundendaten, der für die Bearbeitung der Fälle von Versicherungsgesellschaften, die die Lösungen von In4mo nutzen, erstellt wurde, auch in den Portalen dieser Versicherungsgesellschaften gespeichert wird.
Um Zweifel auszuschließen, werden diese Kundendaten den betreffenden Versicherungsgesellschaften (und nicht nur dem Kunden) zur Verfügung gestellt, und die Versicherungsgesellschaften haben parallele Rechte an diesen Kundendaten.

11.3


i
n4mo verarbeitet die Kundendaten nur in dem Umfang, der für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist, und verwendet diese Daten nicht für andere Zwecke.


11.4


Für den Fall, dass die Kundendaten verarbeitet werden
in Übereinstimmung mit
dieser Vereinbarung
enthalten
personenbezogene Daten, werden die Parteien
einhalten
alle anwendbaren Datenschutzgesetze.




Der Kunde ist der Datenverantwortliche und
i
n4mo der Datenverarbeiter.




Um jeden Zweifel auszuschließen, wird der Kunde
behalten
die volle Verantwortung für die von In4mo als Datenverarbeiter im Namen des Kunden verarbeiteten Daten.


11.5


Der Kunde erkennt an und akzeptiert hiermit, dass zum Zweck der
Bereitstellung von
des Dienstes die gesamten oder Teile der Kundendaten verarbeitet werden können durch
i
n4mo’s verbundenen Unternehmen, Partnern und Unterauftragnehmern verarbeitet werden.


11.6

in4mo (und die von i4mo unter Vertrag genommenen Dritten) in4mo mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Hosting des Dienstes, der Pflege der Kundendaten und der Datensicherung beauftragt hat) wird seine Standardverfahren für die Archivierung und Sicherung der Kundendaten anwenden.
Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Kundendaten ist der einzige und ausschließliche Anspruch des Kunden auf in4mo, die verlorenen oder beschädigten Kundendaten mit angemessenen kommerziellen Mitteln aus der letzten Sicherungskopie dieser Kundendaten wiederherzustellen unter von in4mo oder einem dritten Subunternehmer.

Um der Klarheit willen,
i
n4mo ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Beschädigung, den Verlust oder das Versagen der Speicherung von Kundendaten.


11.7

Nach der Laufzeit des Vertrages ist der Kunde verantwortlich für das Herunterladen seiner eigenen Kundendaten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Kündigung oder dem Ablauf des Abkommens. Sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, wird In4mo löschen die (ausschließlich auf den Kunden bezogenen) Kundendaten, die sich nach dieser 14-tägigen Frist in seinem Besitz befinden, zu löschen, vorausgesetzt jedoch, dass In4mo nicht verpflichtet ist Kopien der Kundendaten von seinen Sicherungsservern zu entfernen, bis die Sicherungskopien planmäßig gelöscht werden gelöscht werden.

12. Datenverarbeitung

12.1

Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten gemäß dem Standardverfahren von in4mo und auf der Grundlage der dokumentierten Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit erteilt, sowie in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und allen anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen oder -vorschriften.
Der Anbieter kann Daten zum Zweck der Wartung und Verbesserung der Lösung verarbeiten, sofern diese Daten in anonymisierter Form verwendet werden.

In gelegentlichen Situationen, in denen die Verarbeitung anonymisierter Daten nicht ausreicht, um Wartungs- oder Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen, können tatsächliche Daten in dem erforderlichen Mindestmaß verwendet werden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

12.2


Der Lieferant muss
befolgt
alle Entscheidungen einer öffentlichen Behörde
bezüglich
Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.


12.3


Weist der Kunde nach oder vereinbaren die Parteien einvernehmlich, dass Schutzmaßnahmen durchgeführt oder angepasst werden sollten, um gesetzlichen Schutzanforderungen zu genügen oder um
nachzukommen
einer behördlichen Entscheidung zu entsprechen, wird der Lieferant diese Maßnahme ohne
zusätzlichen
Kosten für den Kunden durchführen.


12.4


Wenn der Lieferant der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Kunden gegen die Datenschutzgesetze oder eine Gesetzgebung eines Drittlandes, der der Lieferant unterliegt, verstößt, wird der Lieferant
unverzüglich
den Abnehmer unverzüglich schriftlich darüber informieren.


12.5

  1. Die Datenverarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der vom Auftragnehmer für den Kunden erbrachten Dienstleistung sind in Anhang-1 beschrieben (in4mo Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten für Auftragnehmerunternehmen).
  2. Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.
    Der Lieferant stellt außerdem sicher, dass der Zugang zu den personenbezogenen Daten auf diejenigen Personen beschränkt ist, die den Zugang zu den personenbezogenen Daten benötigen, damit der Lieferant seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann.
  3. Der Lieferant setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen ein, um zu verhindern, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten
    (i) versehentlich oder unrechtmäßig zerstört, verloren oder verändert werden,
    (ii) ohne Genehmigung weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, oder
    (iii) anderweitig unter Verstoß gegen geltende Gesetze, einschließlich Datenschutzgesetze, verarbeitet werden.
  4. Der Lieferant muss den Kunden unverzüglich bei der Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Personen unterstützen, einschließlich Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Einschränkung, Löschung oder die Ausübung anderer Rechte der betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen.
    Aus Gründen der Klarheit werden Versicherungsgesellschaften, die die Lösung des Anbieters nutzen, auch als für die Datenverarbeitung Verantwortliche für Fälle betrachtet, die von diesen Versicherungsgesellschaften stammen.
  5. Der Lieferant muss den Kunden bei der Erfüllung anderer Verpflichtungen unterstützen, die dem Kunden gemäß den Datenschutzgesetzen obliegen können, wenn die Unterstützung des Lieferanten erforderlich ist, damit der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommen kann, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit der Verarbeitung, Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden.

13. Garantien

13.1

in4mo garantiert, dass der Dienst im Wesentlichen in Übereinstimmung mit die von In4mo bereitgestellte Dokumentation. Es wird keine Garantie oder Zusicherung gegeben, dass die im Dienst enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder dass der Betrieb des Dienstes ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass Fehler im Dienst behoben werden. Außerdem wird keine Garantie oder Zusicherung gegeben bezüglich die Nutzung oder die Ergebnisse der Nutzung des Dienstes. In4mo explizit lehnt ab jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

13.2


In dem Maße, in dem
zulässig
sind diese Garantien exklusiv und es gibt keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Bedingungen, einschließlich Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.


14. Entschädigung

Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält in4mo von sämtlichen Folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben) aller Ansprüche, Klagen, Aktionen oder Forderungen Dritter, die direkt oder indirekt gegen in4mo geltend gemacht werden, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, seine eigenen Kundendaten und/oder den Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.

15. Einschränkung der Haftung

Die Parteien haften nicht für indirekte, besondere oder Folgeschäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Sofern nicht anders angegeben angegeben in diesem Vertrag, darf in keinem Fall in4mo’s Haftung aus dem Vertrag übersteigt in keinem Fall die Gebühren, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während des Zeitraums von drei (3) Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlt hat.

16. Vertraulichkeit

16.1

Die Parteien verpflichten sich, Folgendes geheim und vertraulich zu halten (a) alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag; und (b) alle anderen Informationen, die von oder im Namen der offenlegenden Partei in beliebiger Form (schriftlich, mündlich oder anderweitig) bereitgestellt werden und sich direkt oder indirekt auf das Geschäft der offenlegenden Partei beziehen oder der empfangenden Partei anderweitig zur Verfügung gestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, finanzielle und kommerzielle Informationen) (im Folgenden als “vertrauliche Informationen” bezeichnet).

16.2

Die hier dargelegten Verpflichtungen und Einschränkungen in Bezug auf vertrauliche Informationen gelten nicht für Informationen, die:

  1. der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass dies auf eine Verletzung des Abkommens durch die empfangende Vertragspartei zurückzuführen ist; oder
  2. rechtmäßig von einer dritten Partei erhalten hat, die das Recht dazu hat, und sie an die empfangende Partei weitergibt, ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit zu verletzen; oder
  3. der empfangenden Vertragspartei rechtmäßig bekannt sind, ohne dass eine Beschränkung der Nutzung oder Offenlegung verletzt wurde, bevor sie diese von der offenlegenden Vertragspartei erhalten haben, wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Vertragspartei hervorgeht; oder
  4. von der offenlegenden Partei Dritten allgemein zugänglich gemacht werden, ohne dass eine Beschränkung hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung besteht; oder
  5. die aufgrund von Gesetzen oder von einem zuständigen Gericht oder aufgrund von Vorschriften oder Regelungen einer zuständigen Regierungs-, Steuer- oder Aufsichtsbehörde, deren Rechtsprechung die empfangende Partei unterliegt, offengelegt werden müssen.

16.3

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung für fünf (5) Jahre bestehen, unabhängig von den Gründen für das Auslaufen oder die Beendigung.

17. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen gilt keine der Parteien als vertragsbrüchig, solange ihre Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ausschließlich durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird.
Wenn ein solches Ereignis länger als sechzig (60) Tage andauert, kann eine Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen.

Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet der Begriff “Höhere Gewalt” alle Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Vertragsparteien liegen und von denen vernünftigerweise nicht angenommen werden kann, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren und deren Folgen sie vernünftigerweise nicht hätten vermeiden oder überwinden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unfall, Explosion, Feuer, Sturm, Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Dürre, Naturgewalten, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, Sabotage, terroristische Handlungen, Bürgerkrieg oder Revolution, Krieg, Ausfall oder Verspätung von Transporten, Konkurs eines Lieferanten, Handlungen von Regierungen und deren Behörden sowie Gesetze, Verordnungen, Regeln, Anordnungen und Erlasse von Regierungen oder deren Behörden oder andere gesetzgeberische, administrative oder gerichtliche Anordnungen.

18. Laufzeit und Beendigung

18.1

Laufzeit des Abonnements: Sofern nicht anders vereinbart, beginnt das Abonnement in dem Monat, in dem dieser Vertrag unterzeichnet wird, und läuft bis zum Ende des Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch um zusätzlich 12 Monate zu den Preisen, die in der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preisliste angegeben sind, sofern keine Kündigung erfolgt.

18.2

Geplante Beendigung durch den Kunden. Der Kunde kann diesen Vertrag während der Laufzeit des Abonnements jederzeit kündigen. Die während des Kündigungsmonats anfallenden Gebühren sind vom Kunden zu zahlen und werden gemäß dem vereinbarten Zeitplan in Rechnung gestellt.

Geplante Beendigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann diesen Vertrag während der Laufzeit des Abonnements unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Kunden kündigen. Die während der Kündigungsfrist anfallenden Gebühren sind vom Kunden zu zahlen und werden gemäß dem vereinbarten Zeitplan in Rechnung gestellt. Die Parteien können eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, einen anderen Anbieter zu finden.

18.3

Beendigung wegen Verstoßes. Eine Partei kann kündigen diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei erheblich gegen die gegen die Bestimmungen dieses Abkommens verstößt und versäumt den Verstoß innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß zu korrigieren, sofern dies möglich ist. Der Kunde erkennt an, dass ein Versäumnis des Kunden, die in dieser Vereinbarung festgelegten Gebühren oder einen Teil davon zu zahlen, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt, und der Kunde erkennt an, dass In4mo seine Tätigkeit einstellen kann bereitzustellen. den Service und andere Dienstleistungen für den Kunden aufgrund eines solchen Versäumnisses des Kunden.

18.4

Beendigung wegen Zahlungsunfähigkeit. In4mo kann kündigen diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde in Konkurs, Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit gerät oder ein diesbezügliches Verfahren einleitet, das vernünftigerweise angenommen werden kann seine Fähigkeit, Zahlungen zu leisten, zu schwächen.

18.5

Auswirkungen der Beendigung. Bei Ablauf oder Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet sofort die Nutzung des Dienstes einstellen, und alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und Rechte werden widerrufen. Bei Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung wird der Kunde alle möglichen vertraulichen Informationen von in4mo unverzüglich zurückgeben.

18.6

Überleben. Die Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach sollte vernünftigerweise die Beendigung oder den sonstigen Ablauf überdauern Erlöschen dieses Abkommens überdauern.

19. Sonstiges

19.1

Geltendes Recht und Streitbeilegung. Der Vertrag unterliegt den folgenden Bestimmungen und ist so auszulegen in Übereinstimmung mit den Gesetzen Finnlands unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts und des internationalen Privatrechts. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren endgültig entschieden in Übereinstimmung mit die Schiedsgerichtsordnung der finnischen Handelskammer. Die Bestimmungen über den Notfall-Schiedsrichter finden keine Anwendung. Die Anzahl der Schiedsrichter ist eins. Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich in Helsinki, Finnland, und die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien endgültig und bindend.

19.2

Die Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abzutreten und zu übertragen. Der Lieferant ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen einer Veräußerung seines Geschäftsbetriebs abzutreten und zu übertragen in Bezug auf diesen Vertrag oder einen Teil davon.

19.3

Sprache, Notizen. Die maßgebliche Sprache für diese Vereinbarung und künftige Mitteilungen ist Englisch. Die im Rahmen dieses Abkommens erforderlichen Mitteilungen sind als ausreichend, wenn sie schriftlich erfolgen und persönlich, per Einschreiben oder per E-Mail an die andere Partei unter der angegebenen Adresse zugestellt werden angegeben vor Ort oder an der letzten bekannten Adresse der betreffenden Partei. Der Kunde verpflichtet sich, In4mo innerhalb von vierzehn (14) Tagen über jede Änderung seiner Kontaktinformationen zu informieren.

19.4

Änderungsanträge. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind Änderungen dieses Vertrags nur dann gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, in4mo ist berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu ändern. Wenn der Kunde die Änderung nicht akzeptiert, die von in4m Rahmen dieser Vereinbarung hat der Kunde das Recht zu kündigen diese Vereinbarung zu kündigen, indem er In4mo mindestens vierzehn (14) Tage vor dem Inkrafttreten einer solchen Änderung schriftlich davon in Kenntnis setzt.

19.5

Referenz Verwendung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass In4mo den Namen des Kunden in seiner Öffentlichkeitsarbeit und in sonstigem Marketingmaterial verwenden darf.

19.6

Kein Verzicht. Die Tatsache, dass eine Vertragspartei es zu irgendeinem Zeitpunkt versäumt hat, die Erfüllung von Bestimmungen dieses Vertrages zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise ihr Recht, diese durchzusetzen, und der Verzicht einer Vertragspartei auf eine Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrages ist nicht als Verzicht dieser Vertragspartei auf eine spätere Verletzung einer solchen Bestimmung oder als Verzicht dieser Vertragspartei auf eine Verletzung einer anderen Bestimmung dieses Vertrages auszulegen.

19.7

Gesamte Vereinbarung und Überschriften. Dieses Abkommen steht für die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren Verhandlungen, Absprachen und Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Dieser Vertrag ist so auszulegen, als sei er von den Parteien gemeinsam verfasst worden, ohne dass es auf eine tatsächliche Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Abfassung dieses Vertrags ankommt. Überschriften und Bildunterschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und ändern nichts an der Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.

19.8

Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Rest dieses Abkommens bleibt davon unberührt.